D&O Versicherung
Vielen Geschäftsführern und Vorständen ist dies oft nicht klar: Sie haften als Organ für die finanziellen Folgen von Fehlern mit ihrem gesamten Privatvermögen. Und das schon bei einfacher Fahrlässigkeit.
Schadenersatzansprüche können vom eigenen Unternehmen an den Entscheider geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen.
Die GmbH gehört Ihnen? Deshalb betrifft Sie das nicht? Aktuelle Rechtsprechung sieht anders aus – und auch ein Insolvenzverwalter muss prüfen, wen er ggf. in Sachen Schadenersatz in Anspruch nehmen kann, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen.